Unser Arbeitsfeld ist der Freiraum in all seinen Facetten – vom städtischen Raum über ländliche Gebiete bis hin zur freien Landschaft. Wir begleiten Projekte ganzheitlich: von der Entwurfs- und Werkplanung über die Ausschreibungbis hin zur Bauleitung.
Unsere Planungsleistungen im Überblick:
Landschafts- und Naturräume
- Pflanzungen in der freien Landschaft (z. B. Windschutz)
- Flächen für Arten- und Biotopschutz
- Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung
- Grünverbindungen und Landschaftsachsen
Siedlungsnahe Freiräume
- Freiflächen an Einzelbauwerken, in Siedlungen und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen
- Begleitgrün an Bauwerken, Objekten und Ortsrändern
- Geländegestaltung – mit oder ohne Abstützungen
- Terrassen-, Dachgärten und begrünte Innenhöfe
- Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsanspruch
Bildung, Spiel und Erholung
- Schulgärten, Lehrpfade und naturnahe Lernräume
- Spielplätze, Spielwiesen, Bolzplätze
- Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot
- Kindergärten und Außenanlagen für Bildungseinrichtungen
Städtische Freiräume und Sonderanlagen
- Stadtplätze, Fußgängerbereiche, Parkanlagen
- Friedhöfe, Gedenkstätten und Ehrenmale (auch mit hoher gestalterischer Anforderung)
- Freiflächen im Zusammenhang mit Wohnungsbau, Gewerbe oder öffentlichen Gebäuden
- Bauwerksbegrünung (horizontal & vertikal)
- Beiträge zu Gartenschauen und temporären Ausstellungen
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für:
- Grünanlagen und öffentliche Freiräume
- Schulhöfe, Kindergärten und Spielbereiche
- Wind- und Kompensationspflanzungen
- Flächen für Natur- und Artenschutz
- Gewässergestaltung und ökologische Aufwertungen
- Gewerbe- und Wohnumfeldgestaltung
- Dachgärten, Innenhöfe und Gartenhöfe
- Stadtplätze, Grünverbindungen, Radwege und Straßenräume
- Umweltbaubegleitung (ökologische Baubegleitung)
(Bau-)Genehmigungsunterlagen & Fachbeiträge:
- Baumbestandspläne und Baumbestandserklärungen
- Freiflächengestaltungspläne / Außenanlagenpläne
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Bayerischer Kompensationsverordnung (z. B. für privilegierte Vorhaben)
- Beratung zu Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen